Zu beachtende Punkte an der Kesselspeisewasserpumpe

1. Die Pumpe kann nur innerhalb der vorgegebenen Parameter betrieben werden;

2. Das Fördermedium der Pumpe darf keine Luft oder Gase enthalten, da es sonst zu Kavitationsschleifen und sogar zur Beschädigung von Teilen kommen kann.

3. Die Pumpe darf kein körniges Medium fördern, da dies die Effizienz der Pumpe und die Lebensdauer der Teile verringert.

4. Die Pumpe kann nicht mit geschlossenem Saugventil betrieben werden, da sie sonst trocken läuft und die Pumpenteile beschädigt werden.

5. Überprüfen Sie die Pumpe vor dem Start sorgfältig:

1) Überprüfen, ob alle Bolzen, Rohrleitungen und Leitungen fest verbunden sind;

2) Überprüfung, ob alle Instrumente, Ventile und Geräte in Ordnung sind;

3) Überprüfung, ob die Position des Ölabstreifrings und die Ölstandsanzeige normal sind;

4) Überprüfung, ob die Lenkung der Antriebsmaschine korrekt ist;

Vorinstallationsinspektion

1. Ob Testbedingungen vorliegen (Wasserversorgung und Stromversorgung);

2. Ob die Rohrleitungskonfiguration und -installation vollständig und korrekt sind;

3. Rohrleitungsunterstützung und ob Spannungen im Bereich des Pumpeneinlasses und -auslasses auftreten;

4. Der Pumpensockel muss nachverpresst werden;

5. Überprüfen, ob die Ankerbolzen und andere Verbindungsbolzen fest angezogen sind;

Vorpumpenbetrieb

1. Spülung der Wasserleitung und des Pumpenraums: Bei der Installation der Rohrleitung muss darauf geachtet werden, den Ein- und Auslass der Pumpe vor Verunreinigungen zu schützen;

2. Spülung und Ölfilterung der Ölpipeline (Zwangsschmierung);

3. Leerlaufprüfung des Motors;

4. Überprüfung der Konzentrizität der Motor- und Wasserpumpenkupplung; die Konzentrizität des Öffnungswinkels und des Exkreises darf nicht größer als 0,05 mm sein.

5. Vorbereitung des Hilfssystems vor Inbetriebnahme der Pumpe: Sicherstellen der Wasserzufuhr und des Drucks der Hauptleitung der Pumpe;

6. Abbiegen: Drehen Sie das Auto und prüfen Sie, ob die Wasserpumpe in gutem Zustand ist und nirgends blockiert sein darf.

7. Öffnen des Kühlwassers im äußeren Hohlraum der Gleitringdichtung (eine Kühlung im äußeren Hohlraum ist nicht erforderlich, wenn das Medium kälter als 80℃ ist);


Veröffentlichungsdatum: 05.03.2024